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Maßnahmen zur Verhinderung von Genitalverstümmelung sowie Strafverfolgung nach § 226a StGB

10. März 2026

BT-Drucksache 21/4614

Bundesregierung

Die Bundesregierung beschreibt bestehende Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung, weist jedoch auf fehlende Daten, Zuständigkeiten der Länder und ein erhebliches Dunkelfeld bei Straftaten hin.

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