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Haltung von Säugetieren in Justizvollzugsanstalten und Nutzung durch Insassen

5. September 2025

8/417

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Bundesregierung erklärt, dass ihr keine Erkenntnisse zur Tierhaltung in Gefängnissen vorliegen, da der Strafvollzug in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt.

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