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Die Bundesregierung bestätigt, dass bei medizinisch gleich geeigneten Behandlungen die ambulante Versorgung grundsätzlich Vorrang hat und in der Regel geringere Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung verursacht als eine stationäre Behandlung.

12. August 2026

8/35 (August 2026)

Bundesregierung (Bundesministerium für Gesundheit)

Die Bundesregierung bestätigt, dass bei medizinisch gleich geeigneten Behandlungen die ambulante Versorgung grundsätzlich Vorrang hat und in der Regel geringere Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung verursacht als eine stationäre Behandlung.

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