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Bundesministerium für Gesundheit)
Die Bundesregierung erklärt, dass ihr keine Daten zu Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden vorliegen, da die Zuständigkeit bei den Landesbehörden liegt.
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Die Bundesregierung erklärt, dass ihr keine Daten zu Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden vorliegen, da die Zuständigkeit bei den Landesbehörden liegt.
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