Was macht der Kunstbeirat?

Hinweis zum Foto: „von links: Ronald Gläser (AfD), stellvertretendes Mitglied, Nicole Hess (AfD) und Dr. Götz Frömming (AfD) (© DBT/Henning Schacht)“
Als eines von 10 ordentlichen Mitgliedern des Kunstbeirates des Deutschen Bundestages, habe ich eine beratende Funktion übernommen. Diese erstreckt sich über zahlreiche Aufgaben:
Erläuterung:
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Die sogenannte Kunst-am-Bau-Programme beinhalten große Installationen in den öffentlichen Gebäudeteilen jeder Liegenschaft, die zeitgleich mit dem Gebäude selbst entstehen. Inzwischen gehören mehr als 175 ortbezogene Werke von international renommierten Künstlerinnen und Künstlern zur Sammlung.
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Das Auftragsprogramm erlaubt es, Kunstwerke in Auftrag gegeben. Das können sowohl Porträts der ehemaligen Bundestagspräsidenten als auch Büsten von Parlamentariern sein, nach denen Häuser in den Liegenschaften benannt wurden. Oft handelt es sich dabei aber auch um freie Arbeiten, in denen sich zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler mit Geschichte oder Gegenwart des Parlaments auseinandersetzen.
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Die mobile Kunstsammlung besticht durch eine große regionale Vielfalt und wird jedes Jahr durch Neuankäufe ergänzt. Für sie sammelt der Deutsche Bundestag seit 1969 Kunst, welche den Abgeordneten auch für ihre Büros zur Verfügung gestellt wird.
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Zu guter Letzt richtet der Deutsche Bundestag Kunstausstellungen aus, welche sich dem Dialog zwischen Kunst und Politik widmen. Seit Mai 2025 werden diese Ausstellungen auch wieder in einem eigens dafür eingerichteten, frei und kostenlos zugänglichen Ausstellungsraum, dem „Forum Kunst im Bundestag“ im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, und im Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel gezeigt.