Anfrage
Meine Frage an die Bundesregierung:
Inwieweit ist die Nominierung der Studentin Hanna S. für den 27. Bundespreis für Kunststudierende und, damit zusammenhängend, die Zahlung eines Preisgeldes und Stipendiums nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt und unterstützenswert, wenngleich Hanna S. seit Mai 2024 im Zusammenhang mit einer Anklage durch die Generalbundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Stichwort "Hammerbande") inhaftiert ist, und inwieweit ändern sich womöglich Haltung und Handlungen der Bundesregierung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Hanna S. wegen Begehung dieser Straftaten in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Kunstpreis vom Deutschen Studierendenwerk in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben wird und die auszeichnende Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und damit eine staatliche Einrichtung ist, somit also dieser Kunstpreis nach meiner Auffassung als staatliche Auszeichnung verstanden werden muss, darüber hinaus die Akademie die Preisverleihung an Hanna S. mit „einer Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen“ begründet und der Angeklagten weiter bescheinigt wird, dass ihre Werke „um strukturelle wie faktische Macht- und Gewaltmechanismen kreisen…“, was nach meiner Auffassung im fragwürdigen Verhältnis zu ihrer faktischen Gewaltausübung in lebensbedrohlichem Ausmaß steht, was im Ausland wie im Inland sowohl als Verhöhnung des Rechts- und Gerechtigkeitsverständnisses wie auch der Gewaltopfer selbst wahrgenommen werden kann (vgl. www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/hanna-s-bundeskunstpreis/; https://adbk-nuernberg.de/impressum-datenschutz/impressum/)?
Antwort
Die Antwort der Bundesregierung:
Die Anklage gegen Hanna S. und der Vollzug der Untersuchungshaft sind der Bundesregierung bekannt.
Nachdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Anklage informiert wurde, hat es im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe entschieden.