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Diebstähle von Tieren

Bundesministerium des Innern

Datum

2025-10-10

Arbeits Nr.

10/32

Anfrage

Werden Diebstähle von Tieren bundesweit erfasst, und wenn ja, in welcher Statistik werden
diese Zahlen aufgeschlüsselt, und wer überwacht die Entwicklung dieser Zahlen, und wenn
nein, warum geschieht dies nicht und ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewusst, dass
diese Diebstähle stattfinden?

Antwort

Der Bundesregierung sind, insbesondere durch die Medienberichterstattung, Fälle von Tierdiebstahl
bekannt. Statistische Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
jedoch nicht vor.
Die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) orientiert sich an der verletzten
Norm. Tierdiebstähle sind Diebstähle gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Dementsprechend
werden die Taten in der PKS registriert. Eine differenzierte Erfassung dahingehend,
dass ein Tier entwendet wurde, erfolgt in der PKS jedoch nicht.

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