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CLAIM

Bundesregierung

Datum

2025-11-20

Arbeits Nr.

21/3156

Anfrage

Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern soge-
nannter Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu zäh-
len u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlich-
keit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale
Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg
(MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter
der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt wer-
den (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung), was einen besonders umfassenden par-
lamentarischen Aufklärungsbedarf begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundeszuwendungen haben seit 2015 CLAIM gGmbH, Teilseiend
e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisatio-
nen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen unmittelbar oder mittelbar
empfangen (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder nachgeordneter Be-
hörde, Name des Förderprojektes o. Ä., Zuwendungshöhe und ggf. Erst-,
Mittel- und Letztmittelempfänger aufschlüsseln)?
a) Welchem erheblichen Bundesinteresse nach § 23 der Bundeshaushalts-
ordnung (BHO) entsprechen diese Förderungen jeweils?
b) Unter welchem Bundeshaushaltstitel erfolgten diese Zuwendungen je-
weils?
c) In welcher Form erfolgten diese Zuwendungen jeweils (als institutio-
nelle oder projektbezogene Zuwendung, durch Auftrag, mittels Rah-
menvertrag, über Kaskadenfinanzierung usw.)?
d) Wurden bei den projektbezogenen Förderungen Personalausgaben
nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBest-P) Nummer 1.3 übernommen, und wenn ja,
bei welchen, und in welcher Höhe?
e) Wurden alle bewilligten Mittel ausgezahlt, und wenn nein, welche
wurden zurückgehalten, und warum?
f) Wurden ausgezahlte Mittel zurückgefordert, und wenn ja, welche, und
warum?
g) Wie viele dieser etwaig zurückgeforderten Mittel wurden von den Zu-
wendungsempfängern erstattet (bitte nach Jahr und Projektname auf-
schlüsseln, falls es sich um keine institutionelle Förderung handelt)?
h) i) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger jeweils?
Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern ein-
gefordert, und wenn nein, welche, und warum?
j) Wurden die Verwendungsnachweise innerhalb der sechsmonatigen
Frist von den Zuwendungsempfängern vorgelegt, und enthielten sie je-
weils einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, der den
geltenden Bestimmungen Genüge getan hat (vgl. ANBest-P Num-
mer 6 bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur in-
stitutionellen Förderung (ANBest-I) Nummer 7), und wenn nein, bei
welchen Förderungen war dies nicht der Fall?
k) Wurden aus den Zuwendungen auch die Personalausgaben bestritten,
und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils (bitte nach Jahr aufschlüs-
seln)?
l) Welche Förderrichtlinien, Fördergrundsätze oder Förderkriterien gal-
ten jeweils?
m) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen, die so-
wohl Mitglied bei CLAIM als auch NDO sind, und wenn ja, welche?
Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidel-
berg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorgani-
sationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 EU-Fördermittel
erhalten (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des För-
derprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
a) Hat die Bundesregierung Zuwendungen der EU an diese Organisatio-
nen weitergeleitet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-
Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwen-
dungshöhe aufschlüsseln)?
b) Haben diese Organisationen EU-Fördermittel auf dem Wege der natio-
nalen Kofinanzierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr,
EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Höhe
des EU- und des kofinanzierten Anteils)?
c) Wurden alle bewilligten Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregie-
rung – ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und
warum?
d) Wurden ausgezahlte Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung
– zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?
e) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger – ggf.
nach Kenntnis der Bundesregierung – jeweils?
f) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern –
ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – eingefordert, und wenn
nein, welche nicht, und warum nicht?
Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidel-
berg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorgani-
sationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fördermittel der
Länder oder ihrer Kommunen unmittelbar oder mittelbar erhalten, und
wenn ja, welche (bitte nach Land bzw. Kommune, Jahr, Name des Förder-
projekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
4. Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidel-
berg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorgani-
sationen – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2015 Fördermit-
tel von Bundesstiftungen, Länderstiftungen oder privaten Stiftungen erhal-
ten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Stiftung, Name des Förderpro-
jekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
5. Wurden bei den in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Förderungen Zuwen-
dungsbescheide nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den allgemei-
nen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO),
dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ANBest-P, ANBest-I oder
weiteren einschlägigen Vorschriften oder Bestimmungen mit Wirkung für
die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst wie unwirk-
sam, und wenn ja, welche?
6. Gab es unter den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Förderungen solche, die
vom Bundesrechnungshof (vgl. §§ 91, 100 BHO) oder nach Kenntnis der
Bundesregierung von Landesrechnungshöfen auf ihre Verwendung über-
prüft wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
7. Hat die Bundesregierung vor oder während ihrer Förderungen CLAIM
gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue
Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen auf
deren Verfassungstreue, Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung (FDGO) und parteipolitische Neutralität überprüft, wenn
ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?
8. Welche Projekte in den sogenannten Themenfeldern Islamfeindlichkeit,
Antidiskriminierung, Demokratieförderung und politische Jugendbildung
wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich aus Bun-
desmitteln und von privaten Stiftungen gefördert (bitte nach Projektbe-
ginn, Projektdauer, privater und Bundesförderhöhe aufschlüsseln)?
9. Wurden Bundesmittel seit 2015 für die Einrichtung oder den Betrieb von
Meldestellen zu sogenanntem antimuslimischem Rassismus aufgewendet,
und wenn ja, für welche (bitte nach Jahr, Namen, Träger, Summe auf-
schlüsseln)?
10. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über abgestimmte Kommunikati-
onsstrategien zwischen staatlich geförderten sogenannten Nichtregie-
rungsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, und
wenn ja, welche?
11. Hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen,
dass Bundesförderungen nicht in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des
Grundgesetzes (GG) eingreifen und keine staatlich geförderte einseitige
Beeinflussung medialer Diskurse bewirken, und wenn ja, welche?
12. Hat die Bundesregierung weitere Modellprojekte nach dem V orbild eta-
blierter Institutionen (z. B. „christliche Akademien politischer Bildung“)
im islamischen oder postmigrantischen Kontext seit 2015 gefördert, und
wenn ja, welche (bitte nach Namen des Förderprojekts, Förderzeitraum,
Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Zuwendungshöhe auf-
schlüsseln)?
a) Sind geförderte Organisationen im Lobbyregister des Bundes oder der
EU erfasst, und wenn ja, welche?
b) Haben geförderte Organisationen politische Beratungsleistungen für
Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden vor, während oder
nach dem Förderzeitraum erbracht, und wenn ja, welche Leistungen
(bitte erläutern)?
c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Regierungsbe-
amte oder Regierungsangestellte in den letzten fünf Jahren Funktionen
in diesen Organisationen übernommen, und wenn ja, wie viele in wel-
chen?
Überprüft die Bundesregierung die Internetauftritte geförderter Organisa-
tionen auf deren Einhaltung der Impressumspflicht und einschlägiger Da-
tenschutzbestimmungen, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung
statt?
Überprüft die Bundesregierung die Projektträger bei Projekten mit Min-
derjährigen, ob Einwilligungs‑ oder Schutzkonzepte vorgelegt wurden,
und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?
Plant die Bundesregierung, eine Gesamtliste aller Bundesförderungen seit
2015 inklusive relevanter Anlagen wie Bescheide, Verträge und Prüfbe-
richte soweit rechtlich zulässig an zentraler Stelle zu veröffentlichen, und
wenn nein, welche Schwierigkeiten hat die Bundesregierung mit dem
Konzept hinreichender Transparenz angesichts des erheblichen Bundesin-
teresses, das diesen Projekten innewohnen sollte?

Antwort

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