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Stadt Dorsten

Bundestag

Datum

2025-05-15

Arbeits Nr.

5/130

Anfrage

Meine Frage an die Bundesregierung:
Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach
öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahrenzonen eingeteilt
und entsprechend ausgeschildert werden (https://dorsten-online.de/schutzzonenund-
eigenverantwortung-neues-sicherheitskonzept-fuer-dorsten/), und falls dies der
Fall ist, plant sie eine analoge Regelung auf Bundesebene?

Antwort

Antwort der Bundesregierung:
Die „neue Regelung der Stadt Dorsten“ zur Einteilung von Veranstaltungen in unterschiedliche
Gefahrenzonen und entsprechende Beschilderung ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
Der Schutz von Veranstaltungen ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt
nach der föderalen Kompetenzverteilung den Ländern.
Die Länder überarbeiten in den Gremien der Bauministerkonferenz derzeit die sogenannte
Muster-Versammlungsstättenverordnung, welche als Grundlage einer bundesweiten
Vereinheitlichung der spezifischen Länderregelungen dienen soll. Diese
entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung. Insofern entscheidet jedes Land
selbst, in welchem Umfang die jeweilige Landesregelung dem Muster folgt.

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